Pflegeeinrichtungen werden zu wenig unterstützt

Fünf Forderungen der PflegeGesellschaft zur Verbesserung der Pflege bleiben ungehört
Für die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz

– Mainz, 02. November 2016 –
Die Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz fühlen sich vom Land ins Abseits gestellt: In einem Spitzengespräch hat die zuständige Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler der PflegeGesellschaft als Vertreterin der 450 Heime deutlich gemacht, dass in der gesamten Legislaturperiode bis 2021 keine finanzielle Unterstützung für die Verbesserung der Sterbebegleitung möglich sein wird. Zum Beispiel könnten 100 zusätzliche Palliativpflegekräfte qualifiziert werden. „Hier wäre eine Unterstützung durch das Land ein positives Signal für die Pflege gewesen“, kritisiert Regine Schuster, Vorsitzende der PflegeGesellschaft, die Haltung des Landes.
Die Palliativversorgung war Teil eines Forderungskatalogs, den die PflegeGesellschaft aus Anlass ihres fünfjährigen Bestehens an die Landesregierung richtete. Darin waren fünf Kernforderungen zur Verbesserung der Situation der Pflegeeinrichtungen im Land formuliert worden, in der Hoffnung, dass das Land diese Anregungen in der eigenen landespolitischen Ausrichtung berücksichtigt.
Nur ein halbes Jahr später scheinen sich diese Hoffnungen aber bereits zu zerschlagen.
Konnte das Land noch gegen Ende der letzten Legislaturperiode den Ärzten in Rheinland-Pfalz aus dem laufenden Haushalt heraus offenbar problemlos 180 Versorgungsassistentinnen finanzieren, ist ein ähnliches Paket für die Pflegeeinrichtungen nun nicht in Sicht. Auch beim Thema Qualifikationsmix zeigt sich das Land bisher nicht aufgeschlossen. Man sehe dort keine Notwendigkeit, etwas an ordnungsrechtlichen Vorgaben zu den Qualifikationsverhältnissen beim Personal zu verändern. Die PflegeGesellschaft hat im Rahmen des stetig steigenden Fachkräftemangels dafür geworben, neue anforderungsgerechte Personalmixe abseits starrer und wissenschaftlich nicht fundierter Quoten zu diskutieren.
„Es ist mehr als bedauerlich, dass das Land in der Problematik um den Fachkräftebedarf bereits zu Anbeginn der neuen Legislaturperiode die professionellen Pflegeeinrichtungen im Land derart abseits stellt, während es selbst das Leistungsfeld um die Pflege herum massiv ausbaut. Dies, obwohl bereits jetzt Heime in der Situation sind, Betten nicht zu belegen und selbst ambulante Dienste diese Pflegebedürftigen nicht mehr immer annehmen können“, sagt Vorsitzender Dieter Hewener, der grundsätzlich meint: „Wenn 2017 die Überarbeitung der Durchführungsverordnung zum Landesheimrecht ansteht, ist die Expertise der Pflege unbedingt mehr zu berücksichtigen.“

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